Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma B&B Media GmbH:
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand von Vertragsabkommen ist die Vereinbarung über die Produktion oder/und den Aushang eines Riesenposters von B&B Media GmbH bzw. auf mobilen Anlagen bei Veranstaltungen. Geringfügige Abweichungen in Größe und Farbe der Werbemittel bleiben vorbehalten. Das Werbemittel bleibt bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Fremdtransparente können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers angebracht werden.
§ 2 Verantwortlichkeit für Bildinhalte und Texte
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für das Riesenposter zur Verfügung gestellten Bild- und Textunterlagen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge darauf zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Verantwortung für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Texte. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die reproduktions-fähigen Unterlagen zur Erstellung des gewünschten Motivs 14 Tage vor Aushangbeginn zur Verfügung zu stellen. Mehrkosten, die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber. Die B&B Media GmbH behält sich vor, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 3 Haftung
Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen oder Änderungen des Auftraggebers übernimmt B&B Media GmbH eine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe nur, wenn der Auftrag oder die Änderung schriftlich rückbestätigt ist. Die Verkehrszahlen des jeweiligen Standorts oder ein nach Zahlen, Alter, Interessen definierbares Publikum beruht auf Auskünften der zuständigen Behörden oder des Veranstalters. Die B&B Media GmbH übernimmt dafür keine Haftung.
§ 4 Auftrag, Stornierung
Der Auftrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Falls der Kunden 89 oder weniger Tage vor der geplanten Lieferung / Montage vom Vertrag zurücktreten will, wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese beträgt beim Auftragsrücktritt bis 60 Tage vor dem mitgeteilten Montagetermin/Projektionsbeginn 50 % der geschuldeten Vergütung, ab 39 Tage vorher 100 % der Vergütung, abzüglich der gesparten Eigenaufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang.
§ 5 Gewalt
Höhere Gewalt (Sturm ab Windstärke 8, öffentl. Unruhen etc.), unverschuldete Betriebsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörungen usw. sowie alle unabwendbaren Ereignisse, die bei uns oder einem Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Bei drohendem Sturm ab Windstärke 8 sind wir berechtigt, die Werbeposter im Voraus zu demontieren. In den vorgenannten Fällen sind wir zum Ersatz eines Schadens nicht verpflichtet. Etwaige erforderliche
Montagen/Demontagen der Werbenetze, die über den Leistungsumfang hinausgehen, erfolgen auf Kosten des Kunden.
Kommt es aufgrund einer Störung nach § 5 zu einer Leistungseinstellung oder einem Leistungsaufschub, so befreit dies den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Vergütung. Dauert eine solche Störung mehr als 10 Tage an, kann der Auftraggeber den Vertrag für die Zukunft kündigen.
§ 6 Schäden und Verlust
Für Beschädigungen oder Verlust der Werbeposter durch Dritte oder infolge höherer Gewalt, die nach § 5 hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung. Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen erfolgt nur nach schriftlicher Beauftragung des Kunden auf dessen Kosten. Etwaige notwendige Montage/Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ausfalltage, die innerhalb des gebuchten Schaltungszeitraumes durch Beschädigung oder Verlust des Werbenetzes entstehen, berechtigen nicht zur Minderung.
§ 7 Zahlung
Maßgeblich für die Berechnung der Preise ist unser Angebot, sofern es noch Gültigkeit besitzt. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Versand innerhalb Deutschlands sind in unserem Angebot enthalten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Transportkosten für die Zustellung an Wochenenden, per Direktfahrt bzw. per Luftfracht werden nach Aufwand an den Auftraggeber weiterberechnet. Transportkosten für reine Produktionsaufträge ohne Schaltung werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Preise entsprechend den tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen (insbesondere Materialpreissteigerungen etc.) zu erhöhen. Dies gilt nicht, sofern der Aushang innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt im Voraus. Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung zahlbar, bei kurzfristigen Absprachen vor Beginn des Aushangs. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen mindestens in Höhe von 4 % über dem EURO-Basiszinssatz an. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, sein Gegenanspruch ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Bei Annahme eines Schecks tritt Erfüllung erst mit Belastung des Ausstellerkontos und Gutschrift auf dem Konto des Schecknehmers ein. Leistungen, die über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten andauern, werden nach erbrachten Teilleistungen zur Zahlung fällig. Die einzelnen Teile der Leistungserbringung werden von den Parteien festgelegt. Kommt der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern; die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.
Für Kollektivwerbung (Werbung für mehrere Produkte, Marken oder Leistungen unterschiedlicher Unternehmer) gelten separat zu vereinbarenden Preisaufschläge. Der Auftraggeber muss bei Auftragserteilung auf die Kollektivwerbung hinweisen.
§ 9 Ausführung
Der Auftragnehmer sichert eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nach Zeit, Ort und Umfang der Präsentation der Transparente zu. Für Störungen und/oder Unterbrechungen der Projektion infolge witterungsbedingter Einflüsse, technischer Störungen, behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die von B&B Media GmbH nicht zu vertreten sind, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen. Das Werbemittel verbleibt nach Anbringung im Eigentum des Auftraggebers. Eine Herausgabe der Werbemittel an den Auftraggeber erfolgt, sofern es der Auftraggeber bis spätestens vier Wochen vor Beendigung des Aushangzeitraums schriftlich verlangt. Werbemittel, die während dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen mit Beendigung des Aushangzeitraums entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden auf Kosten des Auftragsgebers entsorgt.
§ 10 Agenturen und Mittler
Aufträge von Agenturen / Mittlern werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers nachzuweisen, dass ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.
Die Agentur / der Mittler tritt mit Auftragserteilung die Ansprüche gegen ihren bzw. seinen Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand des fraglichen Auftrags sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Er ist berechtigt, diese den Kunden der Agentur / des Mittlers gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.
§ 11 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern am Standort kann nur unter bestimmten Kriterien zugesichert werden.
§ 12 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
















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